Unter dem Begriff der Mantelgesellschaft versteht man eine inaktive Gesellschaft in der Form einer Aktiengesellschaft oder GmbH. Die Gesellschaft war schon einmal wirtschaftlich tätig, hat aber die Geschäftstätigkeit eingestellt und besteht nur noch aus einer Hülle, die als juristische Person im Handelsregister bestehen bleibt. Anstelle der Liquidation wird der Verkauf einer solchen Gesellschaft angestrebt. Das einzige Aktivum besteht aus einer Forderung gegenüber Aktionär (bei der Aktiengesellschaft) oder gegenüber Gesellschafter (bei der GmbH) und auf der Passivseite steht das Aktienkapital oder Gesellschafterkapital.
Wir handeln ausschliesslich mit Gesellschaften, die keine Verlustvorträge aufweisen. Erkennt die Steuerverwaltung einen Aktienmantel, werden Verluste nicht anerkannt und können zu erheblichen negativen Steuerfolgen beim Aktionär führen.
Wir präferieren diese Art des Einstiegs ins Unternehmertum nicht, sehen darin aber durchaus Vorteile.
1. Die Aktiengesellschaft gewährt Anonymität – die Aktionäre sind nur gegenüber den Steuerbehörden offen zu legen und gegenüber Geldinstituten, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht.
2. Beim Kauf eines Mantels können Sie sofort operativ tätig werden. Sie verlieren keine Zeit für die Gründung.
3. Die Gründungskosten entfallen, dafür ist der Kauf des Aktienmantels entsprechend teuer.
4. Ein Kapital wie bei einer ordentlichen Gründung von CHF 100‘000 bei der Aktiengesellschaft muss nicht besorgt werden.