Für Gewinne, die von in-und ausländischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften an in der Schweiz steuerpflichtige Kapitalgesellschaften ausgeschüttet werden, besteht eine Steuerermässigung (der sog. Beteiligungsabzug). Die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft ermässigt sich im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungsrechten zum gesamten Reingewinn, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
Achtung: Ausländische Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit können den Beteiligungsabzug nicht geltend machen!