Die Schweizer Holding

Die Schweizer Holding

Trotz Abschaffung des Holdingprivilegs seit dem 1.1.2020 bleibt der Standort „Schweiz“ für Holdinggesellschaften, wie auch für gemischte Gesellschaften, attraktiv.

Für Gewinne, die von in-und ausländischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften an in der Schweiz steuerpflichtige Kapitalgesellschaften ausgeschüttet werden, besteht eine Steuerermässigung (der sog. Beteiligungsabzug). Die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft ermässigt sich im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungsrechten zum gesamten Reingewinn, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  1. Beteiligung mind. 10% oder Verkehrswert mind. 1 Mio. CHF.
  2. Haltedauer der Beteiligung mind. 1 Jahr

Achtung: Ausländische Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit können den Beteiligungsabzug nicht geltend machen!