Grundsatz

Grundsatz

Was unterliegt der Quellensteuer:

Lohneinkommen + Ersatzeinkünfte

Wer unterliegt der Quellensteuer:

Arbeitnehmer einer CH-Gesellschaft, Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).

Ebenfalls Quellensteuerpflichtig für Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind (DBG Art. 91 Abs. 1)

  1. Grenzgänger
  2. Wochenaufenthalter
  3. Kurzaufenthalter

Wer unterliegt nicht der Quellensteuer:

Eheleute, wenn der eine der beiden Personen Schweizer Staatsbürger ist oder die Niederlassungsbewilligung besitzt.