Lohneinkommen + Ersatzeinkünfte
Arbeitnehmer einer CH-Gesellschaft, Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
Ebenfalls Quellensteuerpflichtig für Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind (DBG Art. 91 Abs. 1)
Wer unterliegt nicht der Quellensteuer:
Eheleute, wenn der eine der beiden Personen Schweizer Staatsbürger ist oder die Niederlassungsbewilligung besitzt.