Künstler, Sportler und Referenten

Künstler, Sportler und Referenten

Werden Künstler Sportler und Referenten mit Ansässigkeit im Ausland weniger als 30 Tage beschäftigt (Punktueller oder einmaliger Auftritt), unterliegen sie der Quellenbesteuerung nach Art. 92 DBG. Siehe Merkblatt ESTV